Trinkwassergebühren

Mit Wirkung  01.01.2024  wird der Tarif für die öffentliche Trinkwasserversorgung wie folgt festgesetzt (zuzüglich 10% MwSt.):

 

  Fixtarif je Wasserzähler 
 Zählergröße - 1 Zoll 26,24 €
 Zählergröße 1 1/4 - 1 3/4 Zoll 52,49€
 Zählergröße 2 - 2 3/4 Zoll    
 65,61€
 Zählergröße 3 und > 3 Zoll    
 131,22€
 Verbrauchsabhängiger Tarif (pro m³)
 
 Nutzung Haushalte - Einheitstarif
0,3755€ 
 Nutzung Nicht-Haushalte - Grundtarif
0,3755€ 
 Nutzung Nicht-Haushalte - erhöhter Tarif
0,4882€ 
 gemischte Wassernutzung  - Einheitstarif
0,3755€ 
 Gemischte Wassernutzung - Grundtarif
0,3755€ 
 Gemischte Wassernutzung - erhöhter Tarif
0,4882€
 Nutzung Landwirtschaft - nur ermäßigter Tränktarif - Einheitstarif
0,1127€

 

  • die Fixgebühr ist für jeden eingebauten Hauptzähler (nicht Nebenzähler) geschuldet;
  • wird eine Baueinheit der Kategorie A (außer A/10) teilweise zu Wohnzwecken und teilweise für die Ausübung der Privatzimmervermietung gemäß LG Nr. 12/1995 verwendet, wird die gesamte Baueinheit der vorwiegenden Nutzung zugeordnet;
  • wird eine Baueinheit der Kategorie A (außer A/10) teilweise zu Wohnzwecken und teilweise für die Ausübung eines Betriebes (z.B. Firmensitz) verwendet, wird die gesamte Baueinheit der vorwiegenden Nutzung zugeordnet;
  • ist ein unbewohntes Gebäude am Trinkwassernetz angeschlossen, so ist der Trinkwassertarif geschuldet. Unbewohnte Gebäude sind nur dann befreit, wenn nachweislich der Anschluss ans öffentliche Trinkwassernetz abgebaut ist. Unbewohnte Wohnungen in Kondominien sind hingegen immer tarifpflichtig;

 

DEU