Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz

Der Art. 3 des L.G. vom 18.12.2002, Nr. 15 bestimmt, dass in jeder Gemeinde eine Gemeindeleitstelle für...

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Beschreibung

Der Art. 3 des L.G. vom 18.12.2002, Nr. 15 bestimmt, dass in jeder Gemeinde eine Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz errichtet wird.

Die Mitglieder der Gemeindeleitstelle werden vom Gemeinderat ernannt und haben die Aufgabe, den Bürgermeister in der Vorhersage, in der Vorbeugung und in der Durchführung der im Katastrophenfall zu ergreifenden Maßnahmen zu unterstützen.
Die Leitstelle setzt sich laut Beschluss des Gemeinderates Nr. 35 vom 22.07.2025 wie folgt zusammen:

Art der Organisation

Verantwortlich

Thomas Summerer

Vorsitzende (Bürgermeister)

Mitglieder

Gandelino Bucci

Leiter Carabinieristation Sexten

Josef Anton Rainer

Obmann Bergrettung Sexten

Thomas Lampacher

Obmann Bauernbund Ortsgruppe Sexten

Christian Tschurtschenthaler

Feuerwehrkommandant FF Sexten/Moos

Harald Happacher

Feuerwehrkommandant Sexten/St. Veit

Helmut Holzer

Ortspolizist

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 08.04.2026, 11:13 Uhr