Mit Artikel 1, Absätze 816 bis 836 des Gesetzes vom 27. Dezember 2019, Nr. 160 wurde die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen eingeführt, welche ab 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Die Vermögensgebühr ersetzt die Gebühr für die Besetzung von öffentlichem Grund (COSAP), die Werbesteuer und die Gebühr für den Plakatierungsdienst (ICPDPA).
Mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 51 vom 21.12.2020 wurde die Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten, sowie die diesbezügliche Tarife, genehmigt.
Artikel 3, Absatz 1 der Gemeindeverordnung bestimmt Folgendes: „Die Gebühr wird auf alle Besetzungen jeglicher Natur, mit und ohne Bauwerke und auch ohne Titel, auf “öffentlichem Grund” und “öffentliche Räume und Flächen“ angewandt. Zum Zwecke der Anwendung der gegenständlichen Verordnung sind als öffentlicher Grund und öffentliche Räume und Flächen die Orte und Gründe zum öffentlichen Gebrauch, die dem Domänengut und dem unveräußerlichen Vermögen der Gemeinde angehören und zwar die Straßen, die Plätze, die
Alleen, die Lauben, die Parks, die Gärten usw., sowie der darunter (Untergrund) und darüber
liegende Raum (oberirdischer Raum) und die Flächen im privaten Eigentum, auf denen die
Dienstbarkeit des öffentlichen Durchganges in den gesetzlichen Formen bestellt ist, zu verstehen.“
Wer öffentliche Flächen und Räume dauerhaft oder zeitweilig besetzen will, muss beim Steueramt der Gemeinde die Ausstellung der Konzession oder der Ermächtigung beantragen und dafür einen entsprechenden Antrag auf Stempelpapier 30 Tage vor Beginn der Besetzung einreichen. Es wird gebeten, das auf dieser Seite bereitgestellte Formular herunterzuladen und zu verwenden.
Notwendige Angaben und beizulegende Unterlagen:
- persönliche Daten, Wohnsitz und Steuernummer des Antragstellers oder im Falle von Gesellschaften den Firmennamen, den Rechtssitz, die Mehrwertsteuernummer, die PEC-Adresse und die Daten des gesetzlichen Vertreters;
- die genaue Lage des zu besetzenden Grundes und dessen Fläche, die Dauer und die Art der Nutzung, die genaue Beschreibung der auszuführenden Arbeit;
- die ausdrückliche Verpflichtung, alle Auflagen zu erfüllen und alle in der Verordnung und in der Konzession bzw. Ermächtigung enthaltenen Vorschriften zu beachten;
- Mappenauszug und Lageplan mit Kennzeichnung der zu besetzenden Fläche, eventuelle fotographische Unterlagen;
- 2 Stempelmarken zu 16,00 Euro