Biomüllsammlung - Gebühren

Ab Wirkung 01.01.2024 werden mit Beschluss des Gemeindeausschusses und in Anpassung an das System der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) die Tarife für die Bewirtschaftung der Hausabfälle unter Berücksichtigung des Wirtschaft- und Finanzplanes (WFP) für den Abfallbewirtschaftungsdienst neu genehmigt, worin auch der Tarif für den Sammeldienst der organischen Abfälle enthalten ist. Folglich finden die getrennt festgelegten Tarife für die Biomüllsammlung keine Anwendung mehr, da sie bereit im einheitlichen Mülltarif integriert sind.


DEU